Die Bilanzierung gem. § 2 BiBuG umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Erstellung von Bilanzen nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften (Bilanzen nach § 4 Abs. 1 EStG sowie nach § 5 EStG)
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Ausführliche Besprechung des Bilanzergebnisses
Um Ihnen eine ganzheitliche und umfassende Beratung aus einer Hand bieten zu können, kooperiere ich mit der Steuerberatungskanzlei:
Uschi Gradwohl, Stb
Lengheimerweg 9
8054 Graz
Gemeinsam mit Frau Gradwohl erledige ich daher – auf Wunsch – auch folgende Tätigkeiten:
- Beratung, Erstellung, sowie Einreichung beim Finanzamt der Einkommenssteuererklärung
- Beratung und Erstellung der Bilanzen nach Steuerrecht und Einreichung beim Finanzamt und Firmenbuch